Wer jetzt Fenster und Türen energetisch austauscht, profitiert von 15% staatlicher Förderung.

Wie das geht? Ganz einfach!

Lassen Sie sich unverbindlich von Ihrem GAYKO Fachbetrieb beraten, wie sich Ihre Fenster oder Türen energetisch modernisieren lassen. Direkt danach erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihre Immobilie förderfähig ist.

Auch Maßnahmen an Gewerbeimmobilien sind unter Umständen förderfähig!
Ihr GAYKO Fachbetrieb informiert Sie gerne und kümmert sich um die Antragsstellung und alle notwendigen Formulare.

15% staatliche Förderung

Staatliche Förderung mit 15% der Investitionssumme auf die Renovierung von Fenstern und Haustüren inklusive den kompletten Montagekosten und der MwSt.

Moderne GAYKO Fenster und Haustüren sind sicher und bieten höchsten Wohnkomfort. Der Staat bezuschusst Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer mit 15% der Investitionssumme! In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie 5% Extrabonus auf ein Investitionsvolumen von mehr als 30.000€.

Die Faustregel:Fenster vor 1995 sind technisch längst veraltet.
Eine Modernisierungsmaßnahme ist daher empfehlenswert.
Nutzen Sie die 15% Förderung!

Fenster sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung. Bei einer Modernisierungsmaßnahme ist die Reihenfolge extrem wichtig. Wenn zuerst die alten Fenster ausgetauscht werden, kann später eine neue Heizanlage entsprechend kleiner dimensioniert werden.

Bei stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren von selbst – und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.

Energiekosten Sparen und gleichzeitig mehr Wohnkomfort und Sicherheit

Die technische Weiterentwicklung von GAYKO Fenstern und Haustüren war in den letzten 20 Jahren rasant. Moderne Fenster bieten neben mehr Sicherheit und Komfort eine viel bessere Energieeffizienz. Bei stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren – und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.


Welche Fördermaßnahme passt zu Ihnen?Die staatliche Förderung erhalten Sie auf zwei alternativen Wegen

Zum einen über eine Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG, hier erhalten Sie einen Steuerbonus in Höhe von 20% über 3 Jahre verteilt. Zum anderen über das Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen).

Beide Alternativen haben spezifische Vorteile. Sie sollten abwägen, welches Programm besser zu Ihnen passt. Dabei kann Sie Ihr GAYKO Fachpartner auch bestens beraten.

Steuerliche Förderung
nach §35c EStG

Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

BAFA Zuschuss –
BEG EM

Die Fördermaßnahmen im Vergleich

Staatliche Förderung nach §35c EStGBAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen
Zuschussquote20%15% + 5% extra Bonus möglich
Höchstgrenze200.000 EUR Investitionssumme
40.000 EUR Förderung
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
  • bei Förderung ohne iSFP:
    Für die 1. Wohneinheit 30.000 Euro
    Für die 2. – 6. Wohneinheit 15.000 Euro
    ab der 8. Wohneinheit 8.000 Euro
  • bei Förderung mit iSFP:
    Für die 1. Wohneinheit 60.000 Euro
    Für die 2. – 6. Wohneinheit 30.000 Euro
    ab der 8. Wohneinheit 15.000 Euro
Zeitpunkt der Erstattungüber die Steurerklärungen des Ausführungsjahres sowie der beiden Folgejahre (7%/7%/6%)Nach Ausführung der Maßnahme in voller Höhe
Nutzungsart des GebäudesFörderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien bzw. nur für Maßnahmen im selbstgenutzten Teil einer Immobilie.Förderung für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Auch für nicht selbstgenutzten Wohnraum.
Antrag erforderlichNeinJa - im BAFA Zuschussportal
Notwendigkeit einer Prüfung durch einen Energieeffizienz ExpertenNeinJa
Vorab wird mit dem Experten ein Sanierungsplan erarbeitet. Nach der Maßnahme wird dieser vom Experten abgenommen.
Extra BonusNeinJa
5% extra Bonus in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), auf die ein Investitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigende Summe.

Alle Informationen zu Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, unterliegen den jeweils aktuellen und geltenden staatlichen Richtlinien. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten.

Sie brauchen Hilfe oder haben Fragen?

Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

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